
Behandlung
Auf den folgenden Seiten werden – ohne Gewähr für die Vollständigkeit – Informationen über Behandlungsmöglichkeiten für Personen mit Geschlechtsinkongruenz aufgezeigt.
Die Informationen richten sich sowohl an Personen, die eine vollständige medizinische Transition einschließlich operativer Interventionen anstreben, als auch an Personen, die vordringlich psychotherapeutische und/oder hormonelle Behandlungen benötigen.
Mit Schreiben vom 28.01.2026 wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vom Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, ein Beratungsverfahren einzuleiten und innerhalb eines Jahres abzuschließen (siehe Anlage 2 im Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 03.02.2026). Der G-BA ist das vom Gesetzgeber eingesetzte Gremium, das die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen im gesamten Gesundheitswesen verbindlich festlegt. Der Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums zielt darauf ab, die Leistungsansprüche bei Geschlechtsinkongruenz unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der aktuellen Behandlungsleitlinien in einer Richtlinie neu zu regeln.
Mittelfristig ist daher mit weitgehenden Änderungen der derzeitigen Vorgaben zu rechnen.
Nach Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes soll bis zur Veröffentlichung der G-BA-Richtlinie die bisherige Vorgehensweise beibehalten werden, wie sie auf dieser Website dargestellt wird.
Die Kontaktdaten von Behandelnden sind am Ende des jeweiligen Kapitels aufgelistet.