
Hormonbehandlung bei Erwachsenen
Die Hormontherapie ist für viele trans Personen ein entscheidender Schritt, um den Körper an ihre Geschlechtsidentität anzugleichen. Die Behandlung erfordert eine entsprechende Erfahrung und sollte an einem Zentrum durchgeführt werden, das über eine entsprechende Expertise verfügt.
Die geschlechtsangleichende Hormontherapie führt rasch zu deutlichen Veränderungen, die teilweise nicht mehr umkehrbar (also irreversibel) sind. Voraussetzung für die Therapie sind deshalb eine gesicherte Diagnose nach ICD-10 sowie eine psychotherapeutische oder psychiatrische Indikationsstellung, vorzugsweise durch eine Fachperson mit Expertise im Bereich der Trans-Gesundheitsversorgung.
Da es keine Medikamente gibt, die speziell für die geschlechtsangleichende Therapie zugelassen sind, erfolgt die Hormonbehandlung „Off Label“, also außerhalb des üblichen Einsatzbereichs. Viele Medikamente dürfen außerhalb der offiziellen Zulassung verabreicht werden, wenn hierüber entsprechende medizinische Erfahrungen vorliegen. Für die geschlechtsangleichende Hormontherapie liegen seit Jahrzehnten umfassende Erfahrungen vor. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist der Auffassung, dass die Hormontherapie ein „akzeptables Risikoprofil“ aufweist. Patient:innen müssen umfassend über die Gründe und Risiken eines Off-Label-Einsatzes aufgeklärt werden. Die Kosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die endokrinologischen Praxen können vorab eine schriftliche Genehmigung des zuständigen Kostenträgers verlangen. Der Kostenträger kann den Antrag dem Medizinischen Dienst zur Beratung vorlegen. In diesem Fall sind die Vorgaben der Begutachtungsanleitung (BGA) „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus“ des Medizinischen Dienstes Bund vom 31.08.2020 rechtlich verbindlich. Wenn sich der Beginn der Hormontherapie dadurch verzögert, kann überbrückend eine Verordnung auf Privatrezept vorgenommen werden.
Die Vorstellung in der endokrinologischen Praxis ist in der Regel dann sinnvoll, wenn das Indikationsschreiben von psychiatrischer oder psychotherapeutischer Seite bereits vorliegt oder in Bälde zu erwarten ist. Im Erstgespräch erfolgt eine Aufklärung über die Wirkungen und Nebenwirkungen der geschlechtsangleichenden Hormontherapie. Hier wird auf den zeitlichen Ablauf der zu erwartenden körperlichen und psychischen Veränderungen eingegangen. Es wird erläutert, welche Veränderungen sich nicht mehr zurückbilden (also irreversibel sind). Auf die Möglichkeit der Kryokonservierung von Spermien und Eizellen wird hingewiesen, damit gegebenenfalls ein späterer Kinderwunsch erfüllt werden kann.
Unter Berücksichtigung der Laborwerte wird die Hormonbehandlung in Bezug auf Alter sowie im Hinblick auf Vor- und Begleiterkrankungen individuell den Bedürfnissen der Patient:innen angepasst.
Kontrollen in der endokrinologischen Praxis erfolgen in den ersten Jahren engmaschig (meist alle 3 bis 6 Monate), um Wirkungen und Nebenwirkungen überwachen zu können. Laborwerte geben Aufschluss darüber, ob die Hormone im angestrebten Bereich liegen. Zudem können Nebenwirkungen wie Leberwert- oder Cholesterinwerterhöhungen erkannt werden. Wichtig sind die Identifizierung und Reduktion von kardiovaskulären Risikofaktoren. Die Betreuung von endokrinologischer Seite erfolgt meist lebenslang.
Feminisierende Hormonbehandlung
Die Therapie besteht in der Regel aus der Kombination eines Östrogenpräparates und einer Testosteronblockade. Für die Östrogenbehandlung wird eine Therapie mit dem körpereigenen, natürlich vorkommenden 17ß-Estradiol oder 17ß-Estradiolvalerat oral oder transdermal (über die Haut) empfohlen. Die Gel- oder Pflasterapplikation über die Haut wird bevorzugt, da hier im Vergleich zur Tabletteneinnahme weniger Nebenwirkungen (Thrombose oder Leberwerterhöhung) auftreten. Wegen des ungünstigen Risikoprofils von synthetischem Ethinylestradiol, welches in den meisten oralen Kontrazeptiva („Pillen“) enthalten ist, wird von dieser Form der Behandlung abgeraten.
Die Absenkung der männlichen Hormone (Androgene) ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung für die erwünschte Feminisierung des Körpers. Eine Reduktion der männlichen Hormone kann durch die zusätzliche Gabe eines Testosteronblockers (meist mit dem Wirkstoff Cyproteronacetat) erreicht werden. Eine Alternative stellt die Gabe von Spironolacton dar. Auch die Verabreichung eines GnRH-Analogons (Gonadotropin Releasing Hormon Analogons) kann in Einzelfällen erwogen werden.
Eine Förderung des Brustwachstums durch eine zusätzliche Gabe von Progesteron konnte bislang nicht eindeutig bestätigt werden. Kontrollierte wissenschaftliche Studien fehlen hierzu.
Maskulinisierende Hormonbehandlung
Testosteron steht in Form von Gel- oder Spritzenpräparaten zur Verfügung, die je nach persönlichen Präferenzen der Behandlungssuchenden gewählt werden können. Gel-Präparate werden über die Haut aufgenommen. Spritzenpräparate werden als Kurzzeitdepot etwa alle 3 Wochen (Testosteronenantat) oder als Langzeitdepot etwa alle 3 Monate (Testosteronundecanoat) intramuskulär injiziert.
Zur Unterdrückung der Regelblutung ist die vorübergehende Hinzunahme eines Gestagens (Progesteronpräparates) möglich, z. B. einer „Minipille“. Bei nicht ausreichendem Effekt kann eine Therapie mit Gonadotropin Releasing Hormon Analoga (GnRH-Analoga) eingesetzt werden. Die Wirkung entfaltet sich durch eine Blockade von Hormonen der Hirnanhangsdrüse, was ein Absinken von Östrogen zur Folge hat.

