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Reproduktionsmedizin

Hormontherapie und geschlechtsangleichende Operationen beeinträchtigen die Fortpflanzungsfähigkeit (Fertilität). Besteht der Wunsch nach leiblichen Kindern, sollten bereits vor Beginn der Hormontherapie und spätestens vor der operativen Geschlechtsangleichung die Möglichkeiten der reproduktionsmedizinischen Behandlung in Betracht gezogen werden. Eine ärztliche Beratung wird empfohlen.

Bei trans Personen mit männlichem Geburtsgeschlecht bietet die Kryokonservierung von Spermien (schonendes Einfrieren von Zellen und Gewebe bei extrem tiefen Temperaturen) die Möglichkeit, die Erfüllung des Kinderwunsches auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Eine bereits begonnene Hormonbehandlung kann zu einer Einschränkung der Fortpflanzungsfähigkeit (Fertilität) führen. Die Spermien-Kryokonservierung sollte nicht unter fortlaufender Hormontherapie erfolgen. Ein Pausieren oder Absetzen der Hormonbehandlung kann für trans Personen eine erhebliche Belastung bedeuten. Aus diesen Gründen sollte eine Spermien-Kryokonservierung vorzugsweise vor Beginn einer Hormonbehandlung durchgeführt werden.

Bei trans Personen mit weiblichem Geburtsgeschlecht kann durch Einfrieren von unbefruchteten oder zuvor imprägnierten Eizellen ein späterer Kinderwunsch erfüllt werden. Eizellen werden unter Kurznarkose entnommen und anschließend eingefroren. Sobald ein Kinderwunsch besteht, können die Eizellen mit Spermien befruchtet werden. In einem nächsten Schritt werden die befruchteten Eizellen wieder implantiert (eingepflanzt), so dass die Schwangerschaft ausgetragen werden kann. Es ist zu beachten, dass sowohl die Eizell- bzw. Embryonenspende als auch die Leihmutterschaft in Deutschland ausdrücklich durch das Embryonenschutzgesetz verboten sind.

Die Kostenübernahme für reproduktionsmedizinische Behandlungen kann bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden.

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