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Supervision

Psychotherapeutische Behandlungen bei Geschlechtsinkongruenz erfordern nicht nur Kenntnisse über dieses Themenfeld, sondern auch über leistungsrechtliche Fragen, wenn es um die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Behandlungen (Epilation und Operationen) geht.

Zu den Aufgaben der Psychotherapeut:innen gehört neben der Behandlung und der Indikationsstellung für geschlechtsangleichende Behandlungen auch die Erstellung von Befund- und Verlaufsberichten, die nach den Krankenkassenrichtlinien für die Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Behandlungen von zentraler Bedeutung sind. Dies erfordert nicht nur Kompetenzen in der Diagnostik und Differentialdiagnostik, sondern auch spezielles Wissen darüber, welche Aspekte für die Begutachtung durch die Medizinischen Dienste der Kostenträger von Bedeutung sind.

 

Aus dem Qualitätszirkel Geschlechtsinkongruenz München bieten erfahrene Fachpersonen im persönlichen Gespräch oder auf Video-Basis Supervisionen an. Dieses Angebot richtet sich an Psychotherapeut:innen, die sich in die Trans-Gesundheitsversorgung einarbeiten möchten, an Psychotherapeut:innen, die in keinem Qualitätszirkel organisiert sind oder an Mitarbeiter:innen von psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten.

 

Die Supervisor:innen aus dem Qualitätszirkel sind bereit, Seminare, Workshops und Vorträge anzubieten, die auf die Bedürfnisse von psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten oder anderen Auftrageber:innen zugeschnitten sind.

Psychotherapeutische Behandlungen können laut Begutachtungsanleitung (BGA) „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus“ des Medizinischen Dienstes Bund vom 31.08.2020 auch von Psycholog:innen in der Ausbildung unter fachlicher Supervision durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung der fachlichen Voraussetzungen in den psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten ist auch eine Supervision von Ausbildungsteilnehmer:innen möglich.

Supervisor:innen

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