
Transition
Im Zusammenhang mit einer Geschlechtsinkongruenz steht der Begriff „Transition“ für alle Maßnahmen, mit denen sich eine Person an ihr gefühltes Geschlecht anpasst, z.B. durch einen Geschlechtsrollenwechsel (soziale Transition), durch medizinische Maßnahmen (medizinische Transition) und/oder durch die rechtliche Anerkennung der gefühlten Identität (rechtliche Transition).
Wenn der Leidensdruck in Folge der Geschlechtsinkongruenz sehr groß wird und ein Leben im „falschen Körper“ unerträglich erscheint, so rückt der Gedanke an eine Transition in den Vordergrund. Für viele trans Personen ist dies der Anlass, sich in Behandlung zu begeben.
Die medizinische Transition erfolgt durch körpermodifizierende Behandlungen mit Hormonen und geschlechtsangleichenden Operationen, ggf. ergänzt durch Haarentfernung (Epilation) und Stimmtherapie.
Mit sozialer Transition ist der Wechsel der Geschlechterrolle gemeint. Alltagserfahrungen in der gewünschten Geschlechterrolle werden häufig schon lange vor Beginn einer Behandlung gesammelt. Diese können identitätsstärkend, entlastend und förderlich wirken. Alltagserfahrungen können aber auch traumatisierende Erfahrungen mit sich bringen. Eine sorgfältige Planung und die Reflexion unterschiedlicher Alltagserfahrungen können wichtige Aufgaben im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung darstellen. Auch die Angst vor einem Geschlechtsrollenwechsel und die Vermeidung von Alltagserfahrungen können in der Psychotherapie bearbeitet werden.
Nach Auffassung der psychotherapeutischen und medizinischen Fachgesellschaften können Alltagserfahrungen in der gewünschten Geschlechterrolle aufschlussreich für die Entscheidungen für oder gegen körpermodifizierende Behandlungen sowie für die Wahl des geeigneten Zeitpunktes sein. Im Zusammenhang mit einer medizinischen Transition werden möglichst vielfältige Alltagserfahrungen empfohlen. Es sollte sich dabei aber um ein individualisiertes Vorgehen handeln, das das Risiko von Diskriminierungen berücksichtigt. Andererseits sollten nach Meinung der Fachgesellschaften Alltagserfahrungen keine notwendige Voraussetzung für den Beginn körpermodifizierender Behandlungen darstellen.
Im Gegensatz dazu wird von den Krankenkassen für die Kostenübernahme u.a. von geschlechtsangleichenden Operationen vorausgesetzt, dass die soziale Transition in allen Lebensbereichen vollzogen wurde und dies im Laufe einer psychotherapeutischen bzw. psychiatrischen Behandlung dokumentiert ist.
Die juristische Transition beinhaltet die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags (in weiblich, männlich oder divers). Alternativ kann auf einen Geschlechtseintrag auch völlig verzichtet werden. Die rechtliche Transition ist auf dem Weg des Selbstbestimmungsgesetzes ohne größere Hürden möglich.