
Hormonbehandlung bei Jugendlichen
Anzeichen für eine Geschlechtsinkongruenz finden sich einerseits nicht selten schon im Kleinkindes- und Grundschulalter. Wenn Kinder mit verschiedenen Geschlechterrollen experimentieren, ist dies andererseits aber nicht zwingend mit einer überdauernden Geschlechtsinkongruenz verbunden. In welche Richtung sich das Identitätserleben eines heranwachsenden Menschen verfestigt, zeigt sich im Verlauf der Entwicklung. Für einen positiven Entwicklungsverlauf ist eine aufmerksame und wohlwollende, nicht direktive Haltung der Eltern und weiterer Bezugspersonen von entscheidender Bedeutung. Es ist hilfreich, sich im Bedarfsfall professionelle Hilfe zu suchen, wie z. B. bei Kinderärzt:innen, in einer Beratungsstelle oder in Sprechstunden von Kinder- und Jugendlichenpsychotherpeut:innen. Hormonelle Interventionen sind im Kindesalter nicht notwendig.
Bei persistierender Geschlechtsinkongruenz ist eine kinder- und jugendpsychiatrische oder eine kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische Evaluation unter Einbeziehung der Bezugspersonen anzuraten. Parallel dazu kann eine Vorstellung in einer Praxis für Kinder- und Jugendmedizin mit Spezialisierung im Bereich der pädiatrischen Endokrinologie erfolgen.
Im Einzelfall kann bei hohem Leidensdruck im Jugendalter eine medikamentöse Therapie notwendig werden.
Zur Unterdrückung der Regelblutung ist die vorübergehende Behandlung mit einem Progesteronpräparat möglich, z. B. in Form einer „Minipille“. In manchen Fällen kann eine pubertätshemmende Hormontherapie („Pubertätsblockade“) zu Beginn der Frühpubertät notwendig sein, wenn die pubertären Veränderungen als sehr belastend erlebt werden (unerwünschte Vermännlichung, z. B. Stimmbruch und Bartwuchs oder unerwünschte Verweiblichung, z. B. Brustwachstum).
Wenn nach eingehender psychiatrischer bzw. psychotherapeutischer Untersuchung der dringende Verdacht auf eine transgeschlechtliche Entwicklung und ein hoher Leidensdruck bestehen, können die pubertären Veränderungen durch Injektionen von Gonadotropin Releasing Hormon Analoga (GnRH Analoga) vorübergehend gestoppt („pausiert“) werden.
Die pubertätshemmende Hormontherapie führt allerdings nicht zu körperlichen Veränderungen, wie dies bei der Hormontherapie mit Östrogen oder Testosteron der Fall wäre. Die Veränderungen, die durch die pubertätshemmende Behandlung herbeigeführt werden, sind zum größten Teil reversibel.
Falls der Wunsch nach Transition im weiteren Verlauf anhält, kann in der Spätadoleszenz bei Jugendlichen, bei denen eine mehrjährige transgeschlechtliche Entwicklung nachgewiesen ist, mit Einverständnis der Sorgeberechtigten eine geschlechtsangleichende Hormontherapie mit Östrogen oder Testosteron eingeleitet werden.
Die geschlechtsangleichende Hormontherapie führt dazu, dass sich die weitere körperliche Entwicklung des / der Jugendlichen dem gefühlten Geschlecht angleicht. In Gegensatz zur Pubertätsblockade führt eine Hormontherapie mit Östrogen oder Testosteron bei Jugendlichen zu teils irreversiblen Veränderungen. Die psychosozialen und ethischen Aspekte sowie das Für und Wider einer solchen Hormontherapie müssen dabei umso sorgfältiger abgewogen werden.
Die zu erwartenden körperlichen Veränderung sowie Risiken und Nebenwirkungen werden im Kapitel „Hormonbehandlung bei Erwachsenen“ im Detail dargestellt.
Voraussetzung für eine pubertätsblockierende oder geschlechtsangleichende Hormonbehandlung ist bei Unter-18-Jährigen das Einverständnis der Sorgeberechtigten. Zudem benötigt es eine Indikationsstellung von einer auf Geschlechtsinkongruenz spezialisierten Fachkraft aus dem psychotherapeutischen/psychiatrischen Bereich und einer Fachkraft für pädiatrische Endokrinologie.
Jegliche pubertätsblockierende oder geschlechtsangleichende Intervention ist unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes mit größtmöglicher Sorgfalt abzuwägen und auf der Basis der aktuellen Behandlungsleitlinie mit der betroffenen Person sowie den Sorgeberechtigten zu erörtern.