
Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Psychotherapeutische Unterstützung können Kinder und Jugendliche, die Anzeichen einer Geschlechtsinkongruenz bzw. Geschlechtsdysphorie aufweisen, von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen erhalten. Diese können Personen bis zum 21. Lebensjahr behandeln.
Im Unterschied zur Psychotherapie bei Erwachsenen werden in der Regel das soziale Umfeld und insbesondere die Sorgeberechtigten regelmäßig in die Therapie miteinbezogen.
Psychotherapie wird als Unterstützung zur ergebnisoffenen Selbstfindung, zur Stärkung des Selbstvertrauens, zur Bewältigung von möglichen Diskriminierungserfahrungen sowie zur Behandlung psychischer Störungen angeboten. Auch die Unterstützung bei eventuell gewünschten Transitionsschritten kann eine wichtige Aufgabe der Psychotherapie sein.
Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind auf Seiten der behandlungssuchenden Personen eine größtmögliche Offenheit und auf Seiten der Psychotherapeut:innen eine akzeptierende Haltung gegenüber dem subjektiven Geschlechtszugehörigkeitsempfinden grundlegende Voraussetzungen.
Die ergebnisoffene und angstfreie Selbstexploration sowie die Unterstützung bei der sozialen Rollenerprobung sind wesentliche Faktoren der Psychotherapie. Ferner bietet die Psychotherapie einen Raum für das Erarbeiten und die Reflexion von Unsicherheiten oder Zweifeln. Dabei zu berücksichtigen sind reale oder zu erwartende Widrigkeiten im gesellschaftlichen oder institutionellen Umfeld, denen Kinder und Jugendliche bei einer Rollenerprobung ausgesetzt sein können.
Nicht alle Kinder oder Jugendlichen, die sich als trans bezeichnen, entwickeln eine überdauernde Geschlechtsinkongruenz. Insbesondere führt eine Geschlechtsinkongruenz im Kindesalter nicht notwendigerweise zu einer sozialen oder gar medizinischen Transition. Aufgabe von psychotherapeutischen Fachpersonen, die Kinder und Jugendliche behandeln, ist es, für die individuellen Entwicklungen und v.a. für möglicherweise aufkommende Zweifel bzw. Unsicherheiten im Hinblick auf die Transition offen zu sein.
Patient:innen im Kindesalter können zusammen mit ihren Sorgeberechtigten Termine zur Beratung und/oder Entwicklungsbegleitung wahrnehmen, die – je nach Bedarf – engmaschig oder niederfrequent angeboten werden. Eine derartige Verlaufsbeobachtung ist sinnvoll, um eine möglicherweise vorliegende langjährige transgeschlechtliche Entwicklung dokumentieren zu können.
Nicht selten ist der Wunsch des Kindes, sich in seinem sozialen Umfeld in einer neuen Rolle zu erproben, Anlass für die Konsultation in einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Fachpersonen können Sorgeberechtigten unter Abwägung der damit einhergehenden Konsequenzen hierzu Rat und Unterstützung anbieten.
Während bei Kindern die Evaluation der Entwicklung und die Beratung des Umfeldes im Vordergrund stehen, haben geschlechtsinkongruente jugendliche Patient:innen vor dem Hintergrund der körperlichen und seelischen Veränderungen der Pubertät einen weitergehenden Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung.
Die Behandlung von geschlechtsinkongruenten Jugendlichen umfasst im Bedarfsfall folgende Inhalte:
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Gesprächsangebote zu Körperbild und Körperbezug,
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Gesprächsangebote zu Liebe, Partnerschaft und Sexualität
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Unterstützung bei Coming-Out und sozialer Transition,
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Unterstützung bei der Vorbereitung von Entscheidungen über körpermodifizierende Behandlungen,
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gegebenenfalls Erarbeitung einer umfassenden Einwilligungsfähigkeit,
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Unterstützung bei der psychosexuellen Integration von Körperveränderungen nach körpermodifizierenden Behandlungen,
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Unterstützung bei der Bewältigung negativer Gefühle und Stresszustände bei andauernder Geschlechtsdysphorie.
In Abstimmung mit den Jugendlichen werden die Sorgeberechtigten und – mit deren Einverständnis – ggf. auch das erweiterte soziale Umfeld (z. B. die Schule oder der Ausbildungsplatz) in die Behandlung einbezogen.
Dabei können im Bedarfsfall folgende Themen bearbeitet werden:
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Informationsvermittlung zu den Themen Geschlecht, Geschlechtervielfalt und zu möglichen Entwicklungsverläufen der Geschlechtsinkongruenz im Jugendalter,
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Gesprächsangebote zu persönlichen Anliegen im Zusammenhang mit der Geschlechtsinkongruenz des Kindes,
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Beratung und Informationsvermittlung über mögliche Transitionsschritte im jeweiligen sozialen Umfeld (z. B. in der Schule oder am Ausbildungsplatz, in der Nachbarschaft, bei Bekannten der Familie oder bei Verwandten etc.),
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Informationsvermittlung über medizinische Behandlungsmöglichkeiten,
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Vermittlung von Kontakten für weiterführende Informationen und zur Vernetzung mit Selbsthilfeorganisationen.
In einer kinder- und jugendpsychotherapeutischen Praxis kann festgestellt werden, ob die diagnostischen Kriterien einer ICD-10-Diagnose erfüllt sind, die zu einer Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Behandlungen erforderlich ist.