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Gynäkologische Behandlung

Zum Aufgabengebiet der Fachärzt:innen für Gynäkologie und Geburtshilfe gehört die Behandlung geschlechtsspezifischer Erkrankungen des weiblichen Körpers. Die Konsultation einer gynäkologischen Praxis kommt sowohl für trans Personen mit weiblichem Geburtsgeschlecht als auch für trans Personen, die sich einer feminisierenden Hormonbehandlung unterziehen, und nach feminisierenden Genitaloperationen in Frage.

Der Besuch einer gynäkologischen Praxis kann für trans Personen eine erhebliche psychologische Belastung darstellen und die Geschlechtsdysphorie verstärken. Es ist in aller Regel hilfreich, mit den Ärzt:innen und/oder dem medizinischen Personal offen über Ängste zu sprechen. Zur Vermeidung von Belastungen können bisweilen Anpassungen des Untersuchungsablaufs in Frage kommen.

Trans Personen, die in Folge der Monatsblutung eine Verstärkung einer Geschlechtsdysphorie erleben, kann bereits vor einer geschlechtsangleichenden Hormontherapie mit der Verordnung von Hormonen zur Unterdrückung der Monatsblutung geholfen werden. Dies wird durch die Gabe der „Minipille“ erreicht, die das Hormon Progesteron (und kein Östrogen) enthält. Dies gilt gleichermaßen für trans Jugendliche wie für erwachsene trans Personen.

Wenn bei trans Personen mit weiblichem Geburtsgeschlecht (noch) keine maskulinisierende Brustoperation vorgenommen wurde oder wird, sind Brustvorsorgeuntersuchungen anzuraten. In manchen Fällen können auch nach einer maskulinisierenden Brustoperation noch Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sein.

Für trans Personen mit männlichem Geburtsgeschlecht werden Brustvorsorgeuntersuchungen angeboten, sobald sich durch die feminisierende Hormontherapie ein Brustwachstum eingestellt hat.

Trans Personen mit weiblichem Geburtsgeschlecht, die sich keiner Genitaloperation unterziehen möchten oder noch nicht unterzogen haben, sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen im Genitalbereich einschließlich Abstrichen vom Muttermund (Zervix) dringend anzuraten. Abstriche werden ab dem 20. Lebensjahr empfohlen.

Nach einer Genitaloperation mit Bildung einer Neovagina (operativ geschaffene Scheide) ist eine gynäkologische Kontrolluntersuchung und ggf. Weiterbehandlung sinnvoll. So kann es beispielsweise in der Neovagina zu einer Scheidentrockenheit kommen. Auch trans Personen mit weiblichem Geburtsgeschlecht können unter Scheidentrockenheit leiden. Eine Östrogenbehandlung mit Salben kann in diesen Fällen hilfreich sein.

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